1. Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

Die SolarWorld AG ist nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards verpflichtet, die nach den Artikeln 2, 3 und 6 der genannten Verordnung übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Dementsprechend wurde auch dieser Zwischenbericht zum 30. Juni 2010 in Übereinstimmung mit IAS 34 erstellt. Der vorliegende verkürzte Konzern-Zwischenabschluss wurde nicht einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

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