5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Die vom Bundestag Anfang Mai verabschiedete EEG-Novelle war vom Bundesrat kurzfristig gestoppt worden. Angeführt von einigen ostdeutschen Bundesländern hatte dieser eine moderatere Absenkung als die (je nach Anlagentyp) elf bzw. 16 Prozent gefordert. Der einberufene Vermittlungsausschuss bestätigte die Kürzungshöhen, staffelte sie aber zeitlich. Rückwirkend zum 1. Juli trat die Novelle in Kraft. Damit wurde die Einspeisevergütung für Aufdachanlagen um 13 Prozent, die für Freiflächenanlagen um zwölf und die für Anlagen auf so genannten Konversionsflächen um acht Prozent gekürzt. Zum 1. Oktober sollen alle Einspeisetarife nochmals um drei Prozent verringert werden. Für Anlagen, die auf Ackerflächen gebaut werden, gibt es seit dem 1. Juli keine Förderung mehr. Zusätzlich zu der jetzt verabschiedeten Degression wird die Einspeisevergütung zum 1. Januar 2011 um mindestens neun Prozent weiter abgesenkt. Die genaue Höhe der Degression ist abhängig vom Wachstum des deutschen Solarmarkts. Sollte der Markt die festgelegten Schwellen von 3.500 MW, 4.500 MW, 5.500 MW bzw. 6.500 MW überschreiten, wird die Vergütung jeweils um einen weiteren Prozentpunkt gekürzt.
Im Übrigen gab es nach dem 30. Juni 2010 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung.
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